Jobcenter · § 22 Abs. 6 SGB II · Erlangen
Lassen Sie in Erlangen kostenlos prüfen, ob ein Kostenträger Ihren Umzug übernimmt. Fällt die Prüfung positiv aus, stellen wir den Antrag (§ 22 SGB II) und ziehen Sie um.

Ob Antrag oder Umzugstag – in Erlangen bekommen Sie beides aus einer Hand. Kostenträger ist Jobcenter (§ 22 SGB II, Übernahme angemessener Kosten); die Abstimmung mit das Jobcenter Erlangen übernehmen wir für Sie.
Viele Menschen in Erlangen wissen nicht, dass Jobcenter ihren Umzug übernehmen kann. Wir klären das – und nehmen Ihnen den ganzen Behördenweg ab.
Bei rund 102.675 Einwohnern in Erlangen ist die Nachfrage groß; wir sorgen dafür, dass Ihr Antrag der Prüfung standhält.
das Jobcenter Erlangen prüft in Erlangen Ihren Antrag. Damit nichts scheitert, liefern wir eine saubere Begründung nach § 22 Abs. 6 SGB II und einen nachvollziehbaren Kostenvoranschlag.
Wir legen den Umzugstermin in Erlangen so, dass die Zusage rechtzeitig vorliegt – ohne doppelte Miete und ohne Stress.
→ Alle Details zu: Umzug über das Jobcenter · Anderer Kostenträger in Erlangen?
Häufige Fragen
In Erlangen entscheidet das Jobcenter Erlangen. Wir klären Ihren Anspruch gratis und reichen bei positivem Ergebnis einen prüffesten Antrag (§ 22 SGB II) ein.
Ja, in Erlangen ziehen wir mit eigenem, geschultem Team um – von der Kiste bis zur Möbelmontage.
Nein. Anspruchsprüfung und Antragsvorbereitung sind in Erlangen kostenlos – bezahlt wird nur der bewilligte Umzug, meist vom Träger.
Kostenlose Erstberatung
Wir prüfen Ihre Ausgangslage kostenlos und übernehmen anschließend den kompletten Antrag – inklusive Begründung, Kostenvoranschlag und Abstimmung mit der zuständigen Stelle.