Jobcenter · § 22 Abs. 6 SGB II · Duisburg
Sie wohnen in Duisburg und ziehen bald um? Wir prüfen kostenlos Ihren Anspruch über Jobcenter und kümmern uns anschließend um alles – Papierkram und Umzug.

Für Ihren Umzug in Duisburg über Jobcenter gilt: erst der Antrag (§ 22 Abs. 6 SGB II), dann der Umzug. Wir erledigen beides – inklusive Kostenvoranschlag und Abstimmung mit das Jobcenter Duisburg. Umfang: Übernahme angemessener Kosten.
Wenn in Duisburg ein Umzug ansteht und Jobcenter als Kostenträger infrage kommt, sind Sie bei uns richtig: Antrag, Kostenvoranschlag und Umzug aus einer Hand.
Duisburg zählt rund 504.358 Einwohner – entsprechend viele Menschen haben hier Anspruch auf eine Kostenübernahme, ohne es zu wissen.
Für Ihren Umzug in Duisburg ist das Jobcenter Duisburg der richtige Ansprechpartner. Wir übernehmen den Schriftverkehr, die Begründung und die Abstimmung komplett.
In Duisburg gilt wie überall: erst die Bewilligung, dann der Umzug. Wer vorher umzieht, zahlt meist selbst – wir bringen die Reihenfolge in Ordnung.
→ Alle Details zu: Umzug über das Jobcenter · Anderer Kostenträger in Duisburg?
Häufige Fragen
Das prüfen wir für Sie kostenlos. Zuständig ist in Duisburg das Jobcenter Duisburg; fällt die Prüfung positiv aus, übernehmen wir den Antrag nach § 22 Abs. 6 SGB II komplett.
Ja, in Duisburg ziehen wir mit eigenem, geschultem Team um – von der Kiste bis zur Möbelmontage.
Die Prüfung in Duisburg ist zu 100 % gratis und unverbindlich. Erst der bewilligte Umzug wird vergütet.
Kostenlose Erstberatung
Wir prüfen Ihre Ausgangslage kostenlos und übernehmen anschließend den kompletten Antrag – inklusive Begründung, Kostenvoranschlag und Abstimmung mit der zuständigen Stelle.