Jobcenter · § 22 Abs. 6 SGB II · Dortmund
In Dortmund klären wir in wenigen Minuten, ob Jobcenter Ihren Umzug zahlt – danach übernehmen wir die Antragsvorbereitung, Abstimmung mit das Jobcenter Dortmund und die Durchführung.

In Dortmund müssen Sie sich nicht durch Formulare kämpfen: Wir beantragen Ihren Umzug bei Jobcenter (§ 22 SGB II, Übernahme angemessener Kosten), koordinieren mit das Jobcenter Dortmund und ziehen Sie anschließend um.
Bezuschusster Umzug in Dortmund über Jobcenter: Wir prüfen kostenlos Ihren Anspruch, bereiten den Antrag vor und ziehen Sie anschließend zuverlässig um.
Bei rund 588.000 Einwohnern in Dortmund ist die Nachfrage groß; wir sorgen dafür, dass Ihr Antrag der Prüfung standhält.
Zuständig ist in Dortmund das Jobcenter Dortmund. Wir kennen die Anforderungen nach § 22 Abs. 6 SGB II, bereiten Begründung und Kostenvoranschlag auf und bereiten den Antrag einreichfertig für Sie vor – damit er auf Anhieb durchgeht.
In Dortmund gilt wie überall: erst die Bewilligung, dann der Umzug. Wer vorher umzieht, zahlt meist selbst – wir bringen die Reihenfolge in Ordnung.
→ Alle Details zu: Umzug über das Jobcenter · Anderer Kostenträger in Dortmund?
Häufige Fragen
In Dortmund entscheidet das Jobcenter Dortmund. Wir klären Ihren Anspruch gratis und reichen bei positivem Ergebnis einen prüffesten Antrag (§ 22 SGB II) ein.
Ja. Dortmund liegt in unserem Einsatzgebiet – zur Bedarfsermittlung kommen wir vorbei oder klären alles telefonisch.
Nein. Anspruchsprüfung und Antragsvorbereitung sind in Dortmund kostenlos – bezahlt wird nur der bewilligte Umzug, meist vom Träger.
Kostenlose Erstberatung
Wir prüfen Ihre Ausgangslage kostenlos und übernehmen anschließend die komplette Antragsvorbereitung – Begründung, Kostenvoranschlag und Abstimmung mit der zuständigen Stelle; gestellt wird der Antrag von Ihnen bzw. Ihrer bevollmächtigten Person.