Jobcenter · § 22 Abs. 6 SGB II · Augsburg
In Augsburg klären wir in wenigen Minuten, ob Jobcenter Ihren Umzug zahlt – danach übernehmen wir Antrag, Abstimmung mit das Jobcenter Augsburg und die Durchführung.

Ob Antrag oder Umzugstag – in Augsburg bekommen Sie beides aus einer Hand. Kostenträger ist Jobcenter (§ 22 SGB II, Übernahme angemessener Kosten); die Abstimmung mit das Jobcenter Augsburg übernehmen wir für Sie.
Viele Menschen in Augsburg wissen nicht, dass Jobcenter ihren Umzug übernehmen kann. Wir klären das – und nehmen Ihnen den ganzen Behördenweg ab.
Bei rund 301.105 Einwohnern in Augsburg ist die Nachfrage groß; wir sorgen dafür, dass Ihr Antrag der Prüfung standhält.
Für Ihren Umzug in Augsburg ist das Jobcenter Augsburg der richtige Ansprechpartner. Wir übernehmen den Schriftverkehr, die Begründung und die Abstimmung komplett.
Bei Pflege- und Seniorenumzügen in Augsburg arbeiten wir besonders behutsam und stimmen uns eng mit Angehörigen und Pflegedienst ab.
→ Alle Details zu: Umzug über das Jobcenter · Anderer Kostenträger in Augsburg?
Häufige Fragen
Das prüfen wir für Sie kostenlos. Zuständig ist in Augsburg das Jobcenter Augsburg; fällt die Prüfung positiv aus, übernehmen wir den Antrag nach § 22 Abs. 6 SGB II komplett.
Ja, in Augsburg ziehen wir mit eigenem, geschultem Team um – von der Kiste bis zur Möbelmontage.
Nein. Anspruchsprüfung und Antragsvorbereitung sind in Augsburg kostenlos – bezahlt wird nur der bewilligte Umzug, meist vom Träger.
Kostenlose Erstberatung
Wir prüfen Ihre Ausgangslage kostenlos und übernehmen anschließend den kompletten Antrag – inklusive Begründung, Kostenvoranschlag und Abstimmung mit der zuständigen Stelle.