Agentur für Arbeit · § 44 SGB III (Vermittlungsbudget) · Berlin
Lassen Sie in Berlin kostenlos prüfen, ob ein Kostenträger Ihren Umzug übernimmt. Fällt die Prüfung positiv aus, stellen wir den Antrag (§ 44 SGB III) und ziehen Sie um.

Ob Antrag oder Umzugstag – in Berlin bekommen Sie beides aus einer Hand. Kostenträger ist Agentur für Arbeit (§ 44 SGB III, Umzugskostenbeihilfe); die Abstimmung mit die Agentur für Arbeit Berlin übernehmen wir für Sie.
Wenn in Berlin ein Umzug ansteht und Agentur für Arbeit als Kostenträger infrage kommt, sind Sie bei uns richtig: Antrag, Kostenvoranschlag und Umzug aus einer Hand.
Berlin zählt rund 3.426.354 Einwohner – entsprechend viele Menschen haben hier Anspruch auf eine Kostenübernahme, ohne es zu wissen.
die Agentur für Arbeit Berlin prüft in Berlin Ihren Antrag. Damit nichts scheitert, liefern wir eine saubere Begründung nach § 44 SGB III (Vermittlungsbudget) und einen nachvollziehbaren Kostenvoranschlag.
In Berlin gilt wie überall: erst die Bewilligung, dann der Umzug. Wer vorher umzieht, zahlt meist selbst – wir bringen die Reihenfolge in Ordnung.
→ Alle Details zu: Umzug über das Arbeitsamt · Anderer Kostenträger in Berlin?
Häufige Fragen
Ob Agentur für Arbeit zahlt, hängt von Ihrer Situation ab – die kostenlose Prüfung schafft in Berlin schnell Klarheit, den Antrag (§ 44 SGB III (Vermittlungsbudget)) übernehmen wir.
Ja, in Berlin ziehen wir mit eigenem, geschultem Team um – von der Kiste bis zur Möbelmontage.
Die Prüfung in Berlin ist zu 100 % gratis und unverbindlich. Erst der bewilligte Umzug wird vergütet.
Kostenlose Erstberatung
Wir prüfen Ihre Ausgangslage kostenlos und übernehmen anschließend den kompletten Antrag – inklusive Begründung, Kostenvoranschlag und Abstimmung mit der zuständigen Stelle.