Agentur für Arbeit · § 44 SGB III (Mobilitätshilfen) · Koblenz
Sie wohnen in Koblenz und ziehen bald um? Wir prüfen kostenlos Ihren Anspruch über Agentur für Arbeit und kümmern uns anschließend um alles – Papierkram und Umzug.

Ob Antrag oder Umzugstag – in Koblenz bekommen Sie beides aus einer Hand. Kostenträger ist Agentur für Arbeit (§ 44 SGB III, Mobilitätshilfen); die Abstimmung mit die Agentur für Arbeit Koblenz übernehmen wir für Sie.
Wenn in Koblenz ein Umzug ansteht und Agentur für Arbeit als Kostenträger infrage kommt, sind Sie bei uns richtig: Antrag, Kostenvoranschlag und Umzug aus einer Hand.
Koblenz zählt rund 107.319 Einwohner – entsprechend viele Menschen haben hier Anspruch auf eine Kostenübernahme, ohne es zu wissen.
Zuständig ist in Koblenz die Agentur für Arbeit Koblenz. Wir kennen die Anforderungen nach § 44 SGB III (Mobilitätshilfen), bereiten Begründung und Kostenvoranschlag auf und reichen den Antrag in Ihrem Namen ein – damit er auf Anhieb durchgeht.
Bei Pflege- und Seniorenumzügen in Koblenz arbeiten wir besonders behutsam und stimmen uns eng mit Angehörigen und Pflegedienst ab.
→ Alle Details zu: Umzug über die Arbeitsagentur · Anderer Kostenträger in Koblenz?
Häufige Fragen
In Koblenz entscheidet die Agentur für Arbeit Koblenz. Wir klären Ihren Anspruch gratis und reichen bei positivem Ergebnis einen prüffesten Antrag (§ 44 SGB III) ein.
Ja. Koblenz liegt in unserem Einsatzgebiet – zur Bedarfsermittlung kommen wir vorbei oder klären alles telefonisch.
Die Prüfung in Koblenz ist zu 100 % gratis und unverbindlich. Erst der bewilligte Umzug wird vergütet.
Kostenlose Erstberatung
Wir prüfen Ihre Ausgangslage kostenlos und übernehmen anschließend den kompletten Antrag – inklusive Begründung, Kostenvoranschlag und Abstimmung mit der zuständigen Stelle.