Agentur für Arbeit · § 44 SGB III (Mobilitätshilfen) · Dortmund
Lassen Sie in Dortmund kostenlos prüfen, ob ein Kostenträger Ihren Umzug übernimmt. Fällt die Prüfung positiv aus, stellen wir den Antrag (§ 44 SGB III) und ziehen Sie um.

Ob Antrag oder Umzugstag – in Dortmund bekommen Sie beides aus einer Hand. Kostenträger ist Agentur für Arbeit (§ 44 SGB III, Mobilitätshilfen); die Abstimmung mit die Agentur für Arbeit Dortmund übernehmen wir für Sie.
In Dortmund begleiten wir Ihren Antrag über Agentur für Arbeit von A bis Z. Wir kennen die Anforderungen (§ 44 SGB III) und stimmen uns für Sie mit die Agentur für Arbeit Dortmund ab.
Dortmund zählt rund 588.462 Einwohner – entsprechend viele Menschen haben hier Anspruch auf eine Kostenübernahme, ohne es zu wissen.
die Agentur für Arbeit Dortmund prüft in Dortmund Ihren Antrag. Damit nichts scheitert, liefern wir eine saubere Begründung nach § 44 SGB III (Mobilitätshilfen) und einen nachvollziehbaren Kostenvoranschlag.
Wir legen den Umzugstermin in Dortmund so, dass die Zusage rechtzeitig vorliegt – ohne doppelte Miete und ohne Stress.
→ Alle Details zu: Umzug über die Arbeitsagentur · Anderer Kostenträger in Dortmund?
Häufige Fragen
Das prüfen wir für Sie kostenlos. Zuständig ist in Dortmund die Agentur für Arbeit Dortmund; fällt die Prüfung positiv aus, übernehmen wir den Antrag nach § 44 SGB III (Mobilitätshilfen) komplett.
Ja, in Dortmund ziehen wir mit eigenem, geschultem Team um – von der Kiste bis zur Möbelmontage.
Nein. Anspruchsprüfung und Antragsvorbereitung sind in Dortmund kostenlos – bezahlt wird nur der bewilligte Umzug, meist vom Träger.
Kostenlose Erstberatung
Wir prüfen Ihre Ausgangslage kostenlos und übernehmen anschließend den kompletten Antrag – inklusive Begründung, Kostenvoranschlag und Abstimmung mit der zuständigen Stelle.