Agentur für Arbeit · § 44 SGB III (Mobilitätshilfen) · Braunschweig
Lassen Sie in Braunschweig kostenlos prüfen, ob ein Kostenträger Ihren Umzug übernimmt. Fällt die Prüfung positiv aus, stellen wir den Antrag (§ 44 SGB III) und ziehen Sie um.

In Braunschweig übernimmt Umzugszuschuss Deutschland Ihren über Agentur für Arbeit bezuschussten Umzug komplett: Wir prüfen den Anspruch (§ 44 SGB III (Mobilitätshilfen)), bereiten Begründung und Kostenvoranschlag auf, stimmen uns mit die Agentur für Arbeit Braunschweig ab und führen den Umzug durch. Leistung: Mobilitätshilfen.
Viele Menschen in Braunschweig wissen nicht, dass Agentur für Arbeit ihren Umzug übernehmen kann. Wir klären das – und nehmen Ihnen den ganzen Behördenweg ab.
In Braunschweig leben etwa 249.000 Menschen – für viele ist ein von der Behörde bezahlter Umzug eine spürbare Entlastung.
Zuständig ist in Braunschweig die Agentur für Arbeit Braunschweig. Wir kennen die Anforderungen nach § 44 SGB III (Mobilitätshilfen), bereiten Begründung und Kostenvoranschlag auf und reichen den Antrag in Ihrem Namen ein – damit er auf Anhieb durchgeht.
Ob zentral oder am Stadtrand von Braunschweig: kurze Wege, auf Wunsch eine Halteverbotszone und ein eingespieltes Team gehören dazu.
→ Alle Details zu: Umzug über die Arbeitsagentur · Anderer Kostenträger in Braunschweig?
Häufige Fragen
Das prüfen wir für Sie kostenlos. Zuständig ist in Braunschweig die Agentur für Arbeit Braunschweig; fällt die Prüfung positiv aus, übernehmen wir den Antrag nach § 44 SGB III (Mobilitätshilfen) komplett.
Ja. Braunschweig liegt in unserem Einsatzgebiet – zur Bedarfsermittlung kommen wir vorbei oder klären alles telefonisch.
Nein. Anspruchsprüfung und Antragsvorbereitung sind in Braunschweig kostenlos – bezahlt wird nur der bewilligte Umzug, meist vom Träger.
Kostenlose Erstberatung
Wir prüfen Ihre Ausgangslage kostenlos und übernehmen anschließend den kompletten Antrag – inklusive Begründung, Kostenvoranschlag und Abstimmung mit der zuständigen Stelle.