Agentur für Arbeit · § 44 SGB III (Mobilitätshilfen) · Braunschweig
Lassen Sie in Braunschweig kostenlos prüfen, ob ein Kostenträger Ihren Umzug übernimmt. Fällt die Prüfung positiv aus, stellen wir den Antrag (§ 44 SGB III) und ziehen Sie um.

Agentur für Arbeit, § 44 SGB III, Mobilitätshilfen – und mittendrin die Agentur für Arbeit Braunschweig: In Braunschweig wickeln wir den gesamten Ablauf für Sie ab, von der ersten Beratung bis zur besenreinen Übergabe.
Wenn in Braunschweig ein Umzug ansteht und Agentur für Arbeit als Kostenträger infrage kommt, sind Sie bei uns richtig: Antrag, Kostenvoranschlag und Umzug aus einer Hand.
In Braunschweig leben etwa 244.715 Menschen – für viele ist ein von der Behörde bezahlter Umzug eine spürbare Entlastung.
In Braunschweig stimmen wir uns mit die Agentur für Arbeit Braunschweig ab, klären die Voraussetzungen und stellen den Antrag rechtzeitig – immer vor dem Umzug.
Die kostenlose Prüfung zeigt in wenigen Minuten, ob sich ein Antrag in Braunschweig lohnt – so bleibt kein Zuschuss liegen.
→ Alle Details zu: Umzug über die Arbeitsagentur · Anderer Kostenträger in Braunschweig?
Häufige Fragen
Das prüfen wir für Sie kostenlos. Zuständig ist in Braunschweig die Agentur für Arbeit Braunschweig; fällt die Prüfung positiv aus, übernehmen wir den Antrag nach § 44 SGB III (Mobilitätshilfen) komplett.
Ja. Braunschweig liegt in unserem Einsatzgebiet – zur Bedarfsermittlung kommen wir vorbei oder klären alles telefonisch.
Nein. Anspruchsprüfung und Antragsvorbereitung sind in Braunschweig kostenlos – bezahlt wird nur der bewilligte Umzug, meist vom Träger.
Kostenlose Erstberatung
Wir prüfen Ihre Ausgangslage kostenlos und übernehmen anschließend den kompletten Antrag – inklusive Begründung, Kostenvoranschlag und Abstimmung mit der zuständigen Stelle.