Agentur für Arbeit · § 44 SGB III (Mobilitätshilfen) · Berlin
Sie wohnen in Berlin und ziehen bald um? Wir prüfen kostenlos Ihren Anspruch über Agentur für Arbeit und kümmern uns anschließend um alles – Papierkram und Umzug.

Agentur für Arbeit, § 44 SGB III, Mobilitätshilfen – und mittendrin die Agentur für Arbeit Berlin: In Berlin wickeln wir den gesamten Ablauf für Sie ab, von der ersten Beratung bis zur besenreinen Übergabe.
In Berlin begleiten wir Ihren Antrag über Agentur für Arbeit von A bis Z. Wir kennen die Anforderungen (§ 44 SGB III) und stimmen uns für Sie mit die Agentur für Arbeit Berlin ab.
Berlin zählt rund 3.426.354 Einwohner – entsprechend viele Menschen haben hier Anspruch auf eine Kostenübernahme, ohne es zu wissen.
Für Ihren Umzug in Berlin ist die Agentur für Arbeit Berlin der richtige Ansprechpartner. Wir übernehmen den Schriftverkehr, die Begründung und die Abstimmung komplett.
Bei Pflege- und Seniorenumzügen in Berlin arbeiten wir besonders behutsam und stimmen uns eng mit Angehörigen und Pflegedienst ab.
→ Alle Details zu: Umzug über die Arbeitsagentur · Anderer Kostenträger in Berlin?
Häufige Fragen
Das prüfen wir für Sie kostenlos. Zuständig ist in Berlin die Agentur für Arbeit Berlin; fällt die Prüfung positiv aus, übernehmen wir den Antrag nach § 44 SGB III (Mobilitätshilfen) komplett.
Ja, in Berlin ziehen wir mit eigenem, geschultem Team um – von der Kiste bis zur Möbelmontage.
Nein. Anspruchsprüfung und Antragsvorbereitung sind in Berlin kostenlos – bezahlt wird nur der bewilligte Umzug, meist vom Träger.
Kostenlose Erstberatung
Wir prüfen Ihre Ausgangslage kostenlos und übernehmen anschließend den kompletten Antrag – inklusive Begründung, Kostenvoranschlag und Abstimmung mit der zuständigen Stelle.