Deutschlandweit begleitet: 149 km von Petersberg nach Mannheim, rund 143 Fahrzeit. Wir prüfen bundesweit Ihren Anspruch auf Umzugskostenzuschuss – Pflegekasse (§ 40, bis 4.180 €) oder Jobcenter – und erstellen den prüffähigen Kostenvoranschlag, unabhängig vom Wohnort.
Kostenvoranschlag anfordernDirekt erreichbar: Telefon 0421 83066208 · WhatsApp 01590 1391315
Ist Ihr Umzug von Petersberg nach Mannheim pflegebedingt (barrierefreie/pflegegerechte Wohnung), zahlt die Pflegekasse als „wohnumfeldverbessernde Massnahme“ nach § 40 Abs. 4 SGB XI bis zu 4.180 € je Person. Die Pflegekasse ist bei Ihrer Krankenkasse angesiedelt.
Ein Umzug ist in der Regel keine Regelleistung der gesetzlichen Krankenkasse. Bei medizinischer Notwendigkeit prüfen wir mit Ihnen den richtigen Träger – meist die Pflegekasse (§ 40 SGB XI), das Sozialamt oder die Eingliederungshilfe – und leiten den Antrag weiter.
Je nach Situation: Pflegekasse (bis 4.180 €/Person, § 40 SGB XI), Jobcenter (bei Bürgergeld, § 22 SGB II) oder Arbeitsagentur. Wir prüfen den richtigen Träger kostenlos.
Bis 4.180 € je pflegebedürftiger Person; leben zwei Anspruchsberechtigte zusammen, bis 8.360 €.
Ja. Zusicherung (Jobcenter) bzw. Bewilligung (Pflegekasse) müssen vor dem Umzug vorliegen.
↻ Umzug Mannheim → Petersberg (Rückrichtung)
Umzüge aus der Umgebung von Petersberg nach Mannheim:
Fulda → Mannheim (2 km) · Künzell → Mannheim (2 km) · Eichenzell → Mannheim (7 km) · Hofbieber → Mannheim (9 km)
Umzüge von Petersberg in die Umgebung von Mannheim:
Petersberg → Mannheim (0 km) · Petersberg → Ludwigshafen am Rhein (2 km) · Petersberg → Ludwigshafen am Rhein (2 km) · Petersberg → Altrip (6 km)
Wir erstellen Ihren prüffähigen Kostenvoranschlag für den Antrag – kostenlos & unverbindlich.
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